Freiheit leben,
Camper mieten!
Die EURO-Leasing GmbH ist ein Tochterunternehmen der Volkswagen Financial Services AG und erbringt Mobilitätsleistungen unter der Geschäftsbezeichnung „Volkswagen Financial Services“.

Die EURO-Leasing GmbH · Kollberg 9 · 30916 Isernhagen mit Ihrer Vermietmarke Euromobil wird in den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen „Vermieter“ genannt.

Allgemeine Vermietbedingungen für die PartnerMiete

§1 Definition Euromobil PartnerMiete-Fahrzeuge
Euromobil PartnerMiete-Fahrzeuge sind Automobile der Marken des Volkswagenkonzerns (Volkswagen Pkw, Volkswagen Nutzfahrzeuge, Audi, SEAT und SKODA), die vom Euromobil Partner zum Zwecke der Weitervermietung angemietet werden. Der Mietvertrag kommt mit der Annahme der vom Mieter unterzeichneten Mietbestellung durch die Volkswagen Leasing GmbH zustande. Der Mieter verzichtet auf den Zugang der Annahmeerklärung.

§2 Rahmenbedingungen
a) Die Euromobil Partner haben die Möglichkeit, die PartnerMiete-Fahrzeuge für einen Zeitraum von mindestens 6 bis maximal 9 Monaten anzumieten (einige Modelle innerhalb der Partnermiete können auf einen Mietzeitraum von 9-12 Monate erweitert werden). Aus flottentechnischen Gründen hat die Euromobil die Möglichkeit, bei Lieferung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs, in Abstimmung mit dem Euromobilpartner, die Laufzeit auf 4-5 Monate zu verkürzen (gemäß Vermieterrichtlinie des Konzernrahmenvertrages) Ebenfalls aus flottentechnischen Gründen kann Euromobil in Abstimmung mit dem Euromobil Partner, den Mietzeitraum auf 7-12 Monate erweitern.

Die Freikilometer pro Monat betragen 2.500. Die Mindestmietdauer gilt nicht für verunfallte Euromobil Partnermietfahrzeuge mit einer Schadenhöhe über 10 % des Listenpreises. Der Unfallschaden ist durch ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder durch Abwicklungsunterlagen der den Schaden regulierenden Versicherung zu belegen. Die Kosten für die Inanspruchnahme von Sachverständigen und die Erstellung von Gutachten trägt der Euromobil Vertragspartner.

b) Der Anspruch auf die Gewährung der Euromobil Konditionen besteht nur, wenn der Euromobil Vertragspartnerdie im Partner- und Lizenzvertrag, im Handbuch Vermietung und in den Richtlinien der Euromobil beschriebenen Vorgaben einhält. Bei nicht vertragsgemäßer Verwendung der Euromobil PartnerMiete-Fahrzeuge ist der Euromobil Partner der Euromobil zum Ersatz des hieraus entstandenen Schadens verpflichtet. Dies gilt auch, wenn schuldhaft keine prüffähigen Unterlagen vorgelegt werden können. Ferner behält sich Euromobil das Recht vor, bei Verstößen gegen diese Richtlinie mit Sanktionen zu reagieren, bis hin zum Ausschluss der Nutzung des Produktes Partnermiete.

c) Alle Euromobil PartnerMiete-Fahrzeuge werden über die Euromobil zugelassen und versichert.

§3 Bestellung und Auslieferung von Euromobil PartnerMiete-Fahrzeugen
Die Bestellung der Fahrzeuge erfolgt ausschließlich über das online-Portal der Euromobil. Euromobil übermittelt die Vertragsunterlagen an den Euromobil Partner. Die Abholung der Fahrzeuge erfolgt durch den Euromobil Partner von den ausgewählten Sammelplätzen der Euromobil. Euromobil informiert den Euromobil Partner darüber, an welchemSammelplatz und an welchem Tag das Fahrzeug abgeholt werden kann. Die termingerechte Abholung des Fahrzeuges vom Sammelplatz erfolgt durch den Euromobil Partner. Gegen Aufpreis können die Fahrzeuge auch zum Euromobil Partner verbracht werden. Bei Übergabe des Fahrzeugs wird ein Übergabeprotokoll erstellt und von beiden Vertragspartnern oder ihren Bevollmächtigten unterschrieben. Der Euromobil Partner ist verpflichtet,eventuelle Beanstandungen sofort nach Fahrzeugübernahme im Übergabeprotokoll zu dokumentieren.

§4 Einsatz/Vermietung von Euromobil PartnerMiete-Fahrzeugen
a) Eine Verwendung der Euromobil PartnerMiete-Fahrzeuge zu anderen Zwecken als der Vermietung, wie z. B. als Vorführwagen, Großkundentestwagen, Geschäftswagen, Leasingfahrzeug sowie für den sonstigen betrieblichen Gebrauch, ist nicht zulässig. Dies gilt auch, wenn die Vermietung an verbundene Unternehmen des Euromobil Vertragspartners sowie an andere Volkswagen und Audi Partner zu den vorgenannten Zwecken erfolgt.

b) Fahrzeugnutzung für Probefahrten: In begründeten Ausnahmefällen ist die Nutzung eines Euromobil PartnerMiete-Fahrzeuges für Probefahrten durch Kunden zulässig. Diese Regelung gilt nur für Fahrzeuge der Marken Volkswagen Pkw, Volkswagen Nutzfahrzeuge, SEAT und SKODA. Fahrzeuge der Marke Audi sind hiervon ausgenommen. Für den Einsatz bei Probefahrten müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

Der Euromobil Partner hat seine Vorführwagenverpflichtung für die Marke, von der das einzusetzende Euromobil Partnermiete-Fahrzeug stammt, erfüllt.

c) Es ist ein lückenloser Nachweis über die Verwendung der Euromobil PartnerMiete-Fahrzeuge zu erbringen. Dieeinzelnen Vermietungen müssen per Mietvertrag und Kilometernachweis belegt werden.

d) Die Euromobil PartnerMiete-Fahrzeuge sind für die mehrfache, kurzfristige Vermietung einzusetzen. Die Vermietung eines bestimmten Fahrzeuges an einen bestimmten Kunden oder an ein bestimmtes Unternehmen unddessen Mitarbeiter darf insgesamt 90 Tage nicht überschreiten. Bei Probefahrten beträgt die Höchstdauer der Vermietung 3 Tage.

e) Die Vermietung an Inhaber, Angehörige oder Mitarbeiter des Euromobil Partners ist nur für kurze Zeiträume und in Einzelfällen (z. B. Ersatzwagen bei Unfällen) zulässig. Die Kalkulation der Miete hat unter marktgerechten und betriebswirtschaftlich nachvollziehbaren Kriterien (mindestens Steuer, Versicherung, Rundfunkbeiträge, Zinsen undWertverlust) zu erfolgen. Bei einem Verstoß gegen diese Bedingungen ist die Euromobil berechtigt, dem Euromobil Partner die Mietraten der Langzeitmiet-Tarife zu berechnen und auch rückwirkend zu belasten. f) Die Vermietung eines bestimmten Fahrzeuges an einen bestimmten Kunden oder an ein bestimmtes Unternehmen zum Zwecke der Probefahrt ist nur einmal und für maximal 3 Tage zulässig.

  • Das Kaufinteresse des Kunden muss durch Eintrag in entsprechende Systeme (z. B. EVA) als potentiellerKaufkunde dokumentiert sein.
  • Es ist stets ein Mietvertrag über das Euromobil EDV-System abzuschließen. Der potentielle Kaufkunde ist als Mieter zu erfassen. Die Kalkulation der Miete hat unter marktgerechten und betriebswirtschaftlich nachvollziehbaren Kriterien (mindestens Steuer, Versicherung, Rundfunkbeiträge, Zinsen und Wertverlust)zu erfolgen. Im Feld Bemerkungen ist „Probefahrt“ einzutragen.
§5 Fahrzeugrückgabe des Euromobil PartnerMiete-Fahrzeuges bei Vertragsende
Bei der Fahrzeugrückgabe ist eine lückenlose Reparatur-Historie für das PartnerMiete-Fahrzeug zu erbringen. Sollten Schäden mit Versicherungen abgerechnet worden sein, sind die Abrechnungen mit vorzulegen. Der Euromobil Partner wird das Fahrzeug mit allem Zubehör zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort ordnungsgemäß und in gereinigtem Zustand zurückgeben. Euromobil überlässt das Fahrzeug in verkehrssicherem Zustand mit vollem Kraftstofftank. Der Euromobil Partner ist daher verpflichtet, das Fahrzeug vollgetankt zurückzugeben. Soweit der Euromobil Partner das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgibt, werden die Kraftstoffkosten gegenüber dem Euromobil Partner unter Berücksichtigung des für Euromobil erforderlichen Zeit- und Arbeitsaufwandes berechnet.

Bei der Rückgabe wird das Fahrzeug durch eine von Euromobil beauftragte Person besichtigt und eventuelle Schäden werden in einem Protokoll festgehalten. Der Euromobil Partner leitet das vollständig ausgefüllte und von ihm unterschriebene Rückgabeprotokoll an Euromobil weiter. Das Fahrzeug wird nach Eingang auf dem Stellplatz durch einen Dritten besichtigt und eventuelle Schäden in einem Protokoll festgehalten.Die Abrechnung von Schäden gegenüber dem Euromobil Partner erfolgt auf Grundlage eines Gutachtens.

§6 Verhalten im Schadenfall
Alle PartnerMiete-Fahrzeuge sind versichert (Haftpflicht und Vollkasko). Die Selbstbeteiligung für den Euromobil Partner beträgt in der Vollkasko- 1.500,00 € und in der Teilkasko-Versicherung 150,00 € gemäß den Euromobil Konditionen. Im Schadenfall ist der Euromobil Partner verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle zur Schadenminderungund Beweissicherung erforderlichen Maßnahmen getroffen werden. Dazu gehört, dass

a) sofort die Polizei hinzugezogen wird (auch bei Unfällen ohne Beteiligung Dritter),

b) zur Weiterleitung an Euromobil die Namen und Anschriften von Unfallbeteiligten und Zeugen, sowie amtliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge notiert werden, und der Schaden der Euromobil unverzüglich gemeldet wird

c) von dem Mieter/Fahrer kein Schuldanerkenntnis abgegeben wird und angemessene Sicherheitsvorkehrungen fürdas Fahrzeug getroffen werden d) die im Fahrzeug befindliche Schadenanzeige ausgefüllt wird.

Bei Schadenfällen entscheidet ausschließlich Euromobil , ob das Fahrzeug repariert oder gegen ein neues PartnerMiete-Fahrzeug getauscht wird. Bei Diebstahl stellt Euromobil ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung, wenn das Fahrzeug nicht während der Mindesthaltedauer wieder in den Besitz des Euromobil Vertragspartners gelangt.

§7 Prüfungsrechte der Euromobil Autovermietung GmbH
a) Der Euromobil Vertragspartner räumt Euromobil das Recht ein, die Einhaltung dieser Bedingungen zu überprüfen.Der Euromobil Vertragspartner hat Einsicht in die dafür notwendigen Unterlagen zu gewähren sowie die Fahrzeugverwendung nachzuweisen.

b) Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass die Euromobil Autovermietung GmbH die von ihmerhobenen Daten aus Mietverträgen und die allgemeinen Fahrzeugdaten zum Zweck der Antrags- und Bonitätsprüfung, Vertragsabwicklung sowie Kundenberatung verarbeitet und nutzt. Darüber hinaus verpflichtet sich der Vertragspartner Euromobil weitere Daten zur Verfügen zu stellen, wenn diese zu Prüfzwecken benötigen werden.

c) Alle Unterlagen, die Euromobil PartnerMiete-Fahrzeuge betreffen, demnach
  • alle Mietverträge,
  • von verunfallten Fahrzeugen das Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen,
  • von gestohlenen/ veruntreuten Fahrzeugen das Polizeiprotokoll und Abwicklungsunterlagen der Versicherung
sind den Mitarbeitern der Euromobil auf Anforderung vorzulegen. Diese Unterlagen sind mindestens fünf Jahre ab dem Abmeldedatum vorzuhalten.

§8 Schlichtungsverfahren
Der Vermieter wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.